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Kältemittel R12 ist
verboten
3 Millionen Kälteanlagen
in der Bundesrepublik müssen umgestellt oder ersetzt werden.
 Gehört
Ihre Kälteanlage dazu?
Am
21. Dezember 1995 gab das Umweltbundesamt geeignete Ersatzkältemittel für
R 12 bekannt. Damit erlosch die Übergangsvorschrift für R 12-haltige
Erzeignisse. Das Kältemittel R 12 ist verboten. Aber: Um eine sachgerichte
und planbare Umrüstung zu ermöglichen, ist eine Frist von 30 Monaten
eingeräumt worden.
Danach darf R 12 nicht mehr verwendet
werden !
Die geeigneten Ersatzkältemittel sind R
134a (1,1,2-Tetrafluorethan) R 22 ( Chlordifluormethan) R 22
darf allerdings nur noch zeitlich begrenzt eingesetzt werden. ( bis 31.12.2000)
Wenn
Ihre Anlage mit R 12 betrieben wird, sollten wir uns jetzt gemeinsam Gedanken
machen, wie Sie am wirtschaftlichsten aus diesem "Dilemma"
herauskommen.
Handeln Sie
jetzt. - Abwarten ist hier mit Sicherheit das Falsche.
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