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Kältemittel R12 ist verboten
Begleitkühlung mit Kältemittel / Gebrauchsmuster

Kältemittel R12 ist verboten

3 Millionen Kälteanlagen in der Bundesrepublik müssen umgestellt oder ersetzt werden.
R 12
Gehört Ihre Kälteanlage dazu?


Am 21. Dezember 1995 gab das Umweltbundesamt geeignete Ersatzkältemittel für R 12 bekannt. Damit erlosch die Übergangsvorschrift für R 12-haltige Erzeignisse. Das Kältemittel R 12 ist verboten. Aber: Um eine sachgerichte und planbare Umrüstung zu ermöglichen, ist eine Frist von 30 Monaten eingeräumt worden.

Danach darf R 12 nicht mehr verwendet werden !

Die geeigneten Ersatzkältemittel sind
R 134a (1,1,2-Tetrafluorethan)
R 22 ( Chlordifluormethan) R 22 darf allerdings nur noch zeitlich begrenzt eingesetzt werden. ( bis 31.12.2000)

Wenn Ihre Anlage mit R 12 betrieben wird, sollten wir uns jetzt gemeinsam Gedanken machen, wie Sie am wirtschaftlichsten aus diesem "Dilemma" herauskommen.

Handeln Sie jetzt. - Abwarten ist hier mit Sicherheit das Falsche.

Begleitkühlung mit Kältemittel / Gebrauchsmuster
Wir helfen Ihnen gern weiter,
Ihr Fachbetrieb:


e-Mail: hennigs-kaelte@t-online.de

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